Gründungsprüfung ist abgeschlossen. Bescheinigung vom Genossenschaftsverband liegt vor

Seit dem 10.12.2009 liegt das Prüfungsgutachten vom Genossenschaftsverband vor.
Der Genossenschaftsverband hat mitgeteilt, das die eingereichten Unterlagen vorbildlich aufbereitet waren und die BürgerEnergiegenossenschaft Balingen zum Beitritt zugelassen ist.

Fünf Schritte zur eingetragenen Genossenschaft

Der Weg zur eingetragenen Genossenschaft (eG) ist vorgegeben und zeitaufwändig.

Schritt 1: Die Informationsphase. Zum Zuständigen Genossenschaftsverband Kontakt aufnehmen.

Schritt 2: Die Konzeptionsphase. Das Erarbeiten eines Gründungskonzeptes. Der Auftrag muss klar definiert und die Genossenschaft existenzfähig sein. Dazu gehört ein klares Betriebswirtschaftliches Konzept, das unter anderem Kapitalausstattung, Investitions-und Finanzierungsplan enthält. Gleichzeitig muss eine Satzung erstellt werden .

Schritt 3: Die Gründungsphase. Steht ein Konzept und die Satzung liegt vor, muss eine genossenschaftliche Gründungsversammlung erfolgen. Der Versammlung wird Zweck, Gründungsvorhaben und die Satzung erläutert, anschließend wird darüber abgestimmt. Anschließend wählt die Versammlung einen Aufsichtsrat, der in der Regel auch den Vorstand bestellt .

Schritt 4: Die Prüfungsphase. Die in Gründung befindliche Genossenschaft muss eine Bescheinigung des Zuständigen Genossenschaftsverbandes vorlegen, dass sie zum Beitritt zugelassen ist. Ausserdem muss sie ein Gutachten über die wirtschaftliche Basis vorweisen, das ebenfalls von dem Zuständigen Genossenschaftsverband erstellt wird. Hier ist eine Gebühr üblich, deren Höhe sich nach dem Umfang der Prüfung richtet. Das Gutachten hat eine Schutzfunktion gegenüber Mitgliedern und Gläubigern.

Schritt 5: Die Eintragungsphase. Der letzte Schritt: Die Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Zuständigen Amtsgericht. Zur Anmeldung gehören die Beglaubigte Satzung, Liste der Mitglieder, Protokolle über die Bestellung des Vorstandes und Aufsichtsrat, und Gründungsgutachten Genossenschaftsbescheinigung über den Beitritt. Damit ist das Unternehmen eine eingetragene Genossenschaft und kann den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Allerdings ist es empfehlenswert, das Finanzamt und schnellstmöglichst Gewerbeaufsichtsamt und die Berufsgenossenschaft zu unterrichten.

Bescheinigung_vom_Genossenschaftsverband

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