Einzug der Genossenschaftsanteile


Die Rücksprache mit Herrn Dr. Groß vom Genossenschaftsverband am Freitag 04.12.2009 hat ergeben, dass die Gründungsprüfung abgeschlossen ist und der BürgerEnergiegenossenschaft Balingen das Prüfungsgutachten in den nächsten 14 Tagen zugehen wird.
Die Genossenschaft ensteht aber erst mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister.

Zum Ablauf:

  • Nach erfolgter Gründungsprüfung erstellt der Prüfungsverband ein Prüfungsgutachten, welches für die Anmeldung beim Zuständigen Registergericht relevant ist.
  • Die Gründungsunterlagen sind dann zum Notartermin im Original einzureichen.
  • Die Eigentliche Eintragung beim Registergericht wird vom Notar vollzogen.
  • Aus heutiger Sicht kann die Eintragung noch in diesem Jahr erfolgen.
  • Die Mitglieder erhalten mit einem Anschreiben den Zeitpunkt des Bankeizugs Ihrer Genossenschaftsanteile mitgeteilt.

Der Vorstand hat zusammen mit dem Aufsichtsrat beschlossen, die Genossenschaftsanteile erst nach erfolgter Eintragung einzuziehen, um den Zinsvorteil bei den Mitgliedern zu belassen.

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