BürgerEnergiegenossenschaft Balingen befindet sich in der Eintragungsphase
Vorstandsmitglieder haben die Genossenschaft zur Eintragung in das Genossenschaftsregister angemeldet.
Die Anmeldung der Genossenschaft zur Eintragung muss durch Sämtliche Vorstandsmitglieder in notariell beglaubigter Form erfolgen (§ § 11, 157 GenG).
Am Freitag den 18. Dezember 2009 wurde durch die Vorstandsmitglieder Reinhold Schäfer, Joachim Hölle und Franz Roos beim Notariat Balingen die Anmeldung beim Zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Genossenschaftsregister unterzeichnet.
Die der Anmeldung beizufügenden Unterlagen ergeben sich aus § 11 GenG.
Mit ihrer Eintragung in das Genossenschaftsregister wird die Genossenschaft im Verhältnis zu Dritten wirksam (§ 13 GenG).
Die Eintragungen im Genossenschaftsregister werden im Bundesanzeiger veröffentlicht (§ 156 GenG).